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   BGH, 26.02.1969 - IV ZR 711/68   

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https://dejure.org/1969,7512
BGH, 26.02.1969 - IV ZR 711/68 (https://dejure.org/1969,7512)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1969 - IV ZR 711/68 (https://dejure.org/1969,7512)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1969 - IV ZR 711/68 (https://dejure.org/1969,7512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zerrüttung einer Ehe wegen Trennung durch Kriegsdienst und Gefangenschaft - Zerrüttung einer Ehe - Rückkehr aus der Gefangenschaft - Verschulden an der Zerrüttung einer Ehe - Charakterliche Mängel eines Ehepartners - Aufnahme eines außerehelichen Verhältnisses - Beweis ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.1963 - IV ZR 110/62

    Unheilbare Zerrüttung der Ehe

    Auszug aus BGH, 26.02.1969 - IV ZR 711/68
    Charakterliche Mängel des Ehepartners, die im Laufe der Ehe hervortreten und das Zusammenleben in der Ehe erschweren, und von ihm begangene Fehlhandlungen erlauben es dem dadurch enttäuschten und zu Verzichten und Opfern gezwungenen Ehegatten daher grundsätzlich nicht, sich von der Ehe loszusagen (BGHZ 39, 26, 31 [BGH 16.01.1963 - IV ZR 110/62], BGB-RGRK EheG 10./11. Aufl. § 48 Anm. 106, Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. § 48 Rn 92).
  • BGH, 13.07.1962 - IV ZR 43/62

    Bindung an die Ehe

    Auszug aus BGH, 26.02.1969 - IV ZR 711/68
    Diese Ausführungen halten sich im Rahmen der Grundsätze, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Bedeutung des Versorgungsgedankens beim Widerspruch des beklagten Ehegatten nach § 48 Abs. 2 EheG ausgesprochen worden sind (BGH LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 36, BGHZ 37, 386, vgl. auch Anm. LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 49).
  • BGH, 27.10.1965 - IV ZR 252/64

    Scheidungsklage wegen schuldhafter Verfehlungen eines Ehepartners und dadurch

    Auszug aus BGH, 26.02.1969 - IV ZR 711/68
    Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des in dieser Sache ergangenen Urteils des früheren IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 1965 - IV ZR 252/64 - Bezug genommen.
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